Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGBs

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankettund Veranstaltungsräumen des Hotels zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen, Ausstellungen und Präsentationen etc. sowie für alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.

1.2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume und Flächen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veran­staltungen bedürfen der vorherigen Zu-stimmung des Hotels in Textform, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbrau­cher ist.

1.3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.

2. Vertragsabschluss & -partner, Haftung, Verjährung

2.1. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Buchung der Veranstaltung in Textform zu bestätigen.

2.2. Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzli­chen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weiter­gehende Schadensersatzansprüche, soweit in Ziffer 9 nicht anderweitig geregelt, sind ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, das Hotel rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.

2.3. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätz­lich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungs­beginn. Schadensersatzansprüche verjähren kennt­nisabhängig in fünf Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese Schadensersatz­ansprüche verjähren kenntnisunabhängig in zehn Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

3.1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und vom Hotel zugesagten Leistungen zu erbringen.

3.2. Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommenen Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel beauf­tragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden. Insbesondere gilt dies auch für Forderungen von Urheberrechtsverwertungsge­sellschaften. Das Hotel behält sich vor, ungeplanten Mehraufwand zu berechnen (Änderung Raumstellung vor Ort, Umbau Tagungsraum). Die Teilnehmerliste für Übernachtungsgäste ist dem Hotel mindestens 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn zu übersenden.

3.3. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern. Die Preise sind nicht kommissionsfähig und/ oder verhandelbar. Bei Änderungen der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungs­gegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrau­chern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.

3.4. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berech­tigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 % bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbe­halten.

3.5. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kredit­kartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Voraus­zahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden.

3.6. In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrück­stand des Kunden oder Erweiterung des Vertrags­umfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Ver­tragsschluss bis zu Beginn der Veranstaltung eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicher­heitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

3.7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen. Bei Änderung der Tagungspauschale vor Ort wird nach Absprache mit dem Hotel ein Mindestumsatz auf Basis der vertraglich bestätigten Pauschale verrech­net.

3.8. Bei Zahlung durch Kreditkarte wird ein Aufschlag in Höhe von 5 % der Rechnungssumme verbucht.

3.9. Bei Abrechnung der Tagungspauschalen und/oder Übernachtungskosten werden Kosten für No-Show, Stornokosten und Kosten, die nicht zugeordnet werden können, dem Bucher/Besteller in Rechnung gestellt.

4. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)

4.1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel ge­schlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rück­trittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung aus­drücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rück­trittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.

4.2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Ter­min zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurück­treten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprü­che des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel ausübt.

4.3. Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rück­tritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume sowie die ersparten Aufwendungen anzu­rechnen. Die jeweils ersparten Aufwendungen können dabei gemäß den Ziffern 4.4, 4.5 und 4.6 pauschaliert werden. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.

4.4. Tritt der Kunde erst zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 35 % des entgangenen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70 % des Speise­numsatzes.

4.5. Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Vereinbarter Menüpreis x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3-Gang-Menü des jeweils gültigen Ver­anstaltungsangebotes zugrunde gelegt.

4.6. Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer verein­bart, so ist das Hotel berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstal­tungstermin 60 %, bei einem späteren Rücktritt 85 % der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.

4.7. 1-3 Zimmer können nach vorheriger Rücksprache mit dem Hotel kostenfrei und bis 3 Tagen vor Veranstal­tungsbeginn storniert werden.

4.8. Bei Buchungen für Veranstaltungen gelten folgende Stornofristen:
innerhalb von 6 Wochen vor Anreisedatum – 50 % von der bestellten Gesamtsumme.
innerhalb von 4 Wochen vor Anreisedatum – 70 % von der bestellten Gesamtsumme.
Bei Buchungen für Veranstaltungen an 1 oder 2 Tagen (bzw. 1 Übernachtung) gelten folgende Stornofristen:
innerhalb von 6 Wochen vor Anreisedatum – 50 % von der bestellten Gesamtsumme.
innerhalb von 4 Wochen vor Anreisedatum – 70 % von der bestellten Gesamtsumme.
Dieser Vertrag kommt erst durch die rechtsverbindliche Unterschrift durch den Besteller und dem Hotel zustande. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Leistungserstellung sechs Monate, so behält sich das Hotel das Recht vor, Preisänderungen ohne vorherige Ankündigungen vorzunehmen. Die Berichtigung von Irrtümern, sowie Druck- und Rechtschreibfehlern bleibt vorbehalten. Sämtliche Rücktritte müssen in Schriftform vorliegen. Sie sollten dem Hotel so bald wie möglich mitgeteilt werden. Mündliche Abreden werden erst wirksam, wenn sie vom Hotel schriftlich bestätigt worden sind.
Alle Preise verstehen sich in Euro und inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer nach Vertragsabschluss geht zu Lasten des Auftraggebers.

5. Rücktritt des Hotels

5.1. Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Veranstaltungsräumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht ver­zichtet.

5.2. Wird eine gemäß Ziffer 3.5 und/oder Ziffer 3.6 ver­einbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicher­heitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5.3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerecht­fertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurück­zutreten, insbesondere falls

  • Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.
  • Veranstaltungen oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein.
  • das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist.
  • der Zweck bzw. der Anlass der Veranstaltung gesetzeswidrig ist.
  • ein Verstoß gegen Ziffer 1.2 vorliegt.

5.4. Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

6. Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit

6.1. Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl um mehr als 5 % muss dem Hotel spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung des Hotels, die in Textform erfolgen soll. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens aber 95 % der vereinbarten höheren Teilnehmerzahl. Ist die tatsächliche Teilnehmerzahl niedriger, hat der Kunde das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl zu­sätzlich ersparten Aufwendungen zu mindern.

6.2. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 5 % soll dem Hotel frühzeitig, spätestens bis fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn, mitgeteilt werden. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens jedoch 95 % der letztlich im Veranstaltungsvertrag vereinbarten Teilnehmerzahl. Ziffer 6.1 Satz 3 gilt entsprechend.

6.3. Bei Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10 % ist das Hotel berechtigt, die bestätigten Räume, unter Berücksichtigung der gegebenenfalls abwei­chenden Raummiete, zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist.

6.4. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Hotel diesen Abweichungen zu, so kann das Hotel die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel trifft ein Verschulden.

6.5. Die reservierten Zimmer stehen dem Veranstalter von 14 Uhr am Anreisetag bist 11 Uhr am Abreisetag zur Verfügung.

6.6. Raumänderungen bleiben dem Hotel vorbehalten, soweit dies für den Veranstalter zumutbar ist. Soll­te die Anzahl der Teilnehmer unter die Mindestzahl fallen, berechnen wir für jede nichtanwesende Per­son 19 Euro Bereitstellungsgebühr (es gilt die vom Hotel festgelegte Mindestbelegung pro Tagungsraum; diese wird bei Bedarf den Kunden mitgeteilt). Für den Personaleinsatz nach Mitternacht berechnen wir pro Mitarbeiter 20,00 Euro/Stunde.

6.7. Der Veranstalter ist verpflichtet, das Hotel über exter­ne Buchungen von Musikgruppen, DJs, Feuerwerk, etc. bei Buchungsanfrage so zeitnah wie möglich in Kenntnis zu setzen. Diese sind vom Hotel genehmi­gen zu lassen. Da das Haus über eine aufgeschaltete Brandmelde- und Sprinkleranlage verfügt, ist der Ein­satz von Nebelmaschinen und Feuerwerken im Haus zu unterlassen. Sollte trotzdem die Anlagen auslösen, werden die entstandenen Kosten dem Veranstalter in Rechnung gestellt.

6.8. Die Lautstärke soll sich im angemessenen Rahmen bewegen. Den Vorgaben des Hotels bzw. der Hotel­angestellten ist Folge zu leisten.

7. Mitbringen von Speisen und Getränken

Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstal­tungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer Vereinbarung mit dem Hotel. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkos­ten berechnet.

8. Technische Einrichtungen und Anschlüsse

8.1. Soweit das Hotel für den Kunden auf dessen Veran­lassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.

8.2. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf dessen Zustimmung. Durch die Ver­wendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Kunden, soweit das Hotel diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Ver­wendung entstehenden Stromkosten darf das Hotel pauschal erfassen und berechnen.

8.3. Der Kunde ist mit Zustimmung des Hotels berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Hotel eine Anschlussgebühr verlangen.

8.4. Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Kunden geeignete Anlagen des Hotels ungenutzt, kann eine Ausfallvergütung berechnet werden.

8.5. Störungen an vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit umgehend beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Hotel diese Störungen nicht zu vertreten hat.

9. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen

9.1. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch per­sönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel. Das Hotel übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermö­gensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzel­falls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.

9.2. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brand­schutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Das Hotel ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist das Hotel berechtigt, bereits eingebrach­tes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. We­gen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Hotel abzustimmen.

9.3. Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegen­stände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüg­lich zu entfernen. Unterlässt der Kunde dies, darf das Hotel die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Hotel für die Dauer des Vorenthaltens des Raumes eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen.

10. Haftung des Kunden für Schäden

10.1. Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Ver­anstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.

10.2. Das Hotel kann vom Kunden die Stellung einer ange­messenen Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, verlangen.

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